Hegeline · Kein Euro Pflegeleistung verfällt.

Nutzen Sie die Pflegeleistungen, die Ihnen zustehen, bevor sie verfallen.

Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Viele Familien nutzen das Geld nie. Mit unserem Rechner sehen Sie in einer Minute, wie viel noch offen ist und was sich 2027 ändern soll.

  • Unabhängig und werbefrei
  • Rechner läuft lokal, Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät
  • Quellen: offizielle Stellen
131 €pro Monat
1.572 €pro Jahr
30.06.Frist im Folgejahr
Rechner Entlastungsbetrag

Wie viel Guthaben haben Sie noch?

Der Rechner liefert eine Schätzung nach § 45b SGB XI. Den verbindlichen Stand nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Wichtig für 2026: Nach geltendem Recht können Sie das Guthaben aus 2026 bis zum 30.06.2027 nutzen. Der Gesetzentwurf zur Pflegereform sieht keine Übergangsregel vor. Fachstellen halten deshalb einen Verfall schon zum 31.12.2026 für möglich.

Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen.

Stand: Gesetzentwurf, Änderungen möglich

Reform-Navigator 2027

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) Ende September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Bis dahin gilt das bisherige Recht.

Quellen: Bundesrat Drucksache 587/26 · Bundesgesundheitsministerium, PNOG · Fachquelle zum monatlichen Verfall und zur Übergangsfrage: alltagshilfesoftware.de

Weitere Ansprüche

Leistungen, die oft ungenutzt bleiben

Werte für 2026 laut Bundesgesundheitsministerium.

3.539 €

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Pflegegrad 2, etwa wenn Sie als Pflegeperson Urlaub machen oder krank sind.

42 €

Pflegehilfsmittel pro Monat

Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

4.180 €

Wohnraumanpassung

Zuschuss je Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift.

Die geplante App

Alles im Blick, für die ganze Familie

Wir entwickeln eine App, die Ihnen Fristen, Belege und Anträge abnimmt.

01

Fristen-Erinnerungen

Rechtzeitige Hinweise, bevor Guthaben verfällt, ab 2027 auch monatlich.

02

Belege fotografieren

Quittungen abfotografieren und geordnet sammeln.

03

Antrag automatisch

Erstattungsanträge an die Pflegekasse vorausgefüllt erstellen.

04

Anerkannte Helfer finden

Nach Landesrecht anerkannte Angebote in Ihrer Nähe.

05

Notfallpass

Medikamente, Kontakte und Vollmachten auf einen Blick.

06

Familienzugang

Geschwister und Helfer teilen sich Aufgaben und Überblick.

Häufige Fragen

Fragen zu Entlastungsbetrag und Pflegereform

Kurz beantwortet, Stand Oktober 2026. Ausführlich in unseren Ratgebern.

Verfällt mein Entlastungsbetrag aus 2026 am 31.12.2026?

Nach geltendem Recht (§ 45b SGB XI) können Sie nicht genutztes Guthaben aus 2026 bis zum 30.06.2027 verwenden. Der Gesetzentwurf zur Pflegereform 2027 (PNOG) enthält aber keine Übergangsregel für dieses Restguthaben. Fachstellen halten deshalb einen Verfall schon zum 31.12.2026 für möglich. Nutzen Sie das Guthaben am besten noch 2026.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

131 € im Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr, für alle Pflegegrade 1 bis 5 bei Pflege zu Hause. Das Geld wird gegen Beleg für anerkannte Angebote erstattet, etwa Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Tages- und Kurzzeitpflege.

Was ändert sich mit der Pflegereform 2027?

Laut Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (30.09.2026) soll der Entlastungsbetrag ab 01.01.2027 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden: 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, 300 € für Pflegebedürftige unter 25 Jahren. Ein Ansparen soll nicht mehr möglich sein. Der Entwurf ist noch nicht vom Bundestag beschlossen, Änderungen sind möglich.

Bekommt Pflegegrad 1 ab 2027 noch Geld für Entlastung?

Nach dem Entwurf nicht: Das Sozialraumbudget ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen, die 131 € für Pflegegrad 1 würden entfallen. Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt das bisherige Recht.

Wie viel Geld gibt es für Verhinderungspflege 2026?

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI). Er hilft, wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank ist oder aus anderen Gründen verhindert ist.

Wie bekomme ich das Geld von der Pflegekasse?

Sie bezahlen die Rechnung des anerkannten Anbieters und reichen Beleg und Erstattungsantrag bei der Pflegekasse ein, oder der Anbieter rechnet per Abtretung direkt mit der Kasse ab. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Ihrem aktuellen Restguthaben.

Mehr lesen: Entlastungsbetrag 2026 verfällt – was tun? · Pflegereform 2027: Was sich ändern soll

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